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Erben / Verschenken / Betriebsübergabe


Seit einiger Zeit leben wir nun schon mit dem neuen Erbschaftsteuergesetz.

Doch die Neuregelungen stecken auch voller Fallstricke und Ungewissheiten.

Deshalb ist für eine vorausschauende Erb- oder Übergabeplanung nach wie vor eine intensive Beratung notwendig. Ideal ist es, sich zu Lebzeiten Gedanken zu machen, wer was erhalten soll... Leider ist dies nicht immer der Fall. Insbesondere bei der Übertragung von Betriebsvermögen (= Betrieben, Beteiligungen, Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe usw. usw.) kann dies zu unabsehbaren und drastischen (Steuer-)Konsequenzen führen.

In Zusammenarbeit mit einem erbrechtlich / bzw. schenkungsteuerrechtlich versierten Anwalt können wir Ihnen hier Beistand leisten.

Für eine vorausschauende Planung oder zur Erstellung und Beratung beim eingetretenen Erbfall rufen Sie uns an!

Zahlen

Analyse der Betriebsübergabe

Zahlen zur Übergabe