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Nettolohn Optimierung

Nettolohnoptimierung

Alle Beteiligten wissen es,

von einer Lohnerhöhung von 100,-- EUR kommen vielleicht gerade mal 64,-- EUR beim Arbeitnehmer an (wenn´s hoch kommt).

Wir können Wege aufzeigen, wie dem Arbeitnehmer tatsächlich mehr verbleibt (ohne Nachteile - insbesondere beim Arbeitslosengeld oder in der Rentenversicherung, Krankentagegeld usw.) und dem Arbeitgeber zeitgleich sogar noch geringere Kosten für die Lohnerhöhung entstehen.

Dies ist nicht einfach zu handhaben, die Bestimmungen sind umfangreich und schwierig. Zu beachten sind die steuerrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und evtl. tarifvertraglichen Bestimmungen.

Es geht hier nicht nur um die standardmäßigen Möglichkeiten der sog. "Nettolohnoptimierung". Nein hier geht es um ein umfassendes Konzept, das auch die nachfolgende Ausführung kontrolliert und das garantiert, dass die einmal getroffenen Vereinbarungen auch bei einer Lohnsteuerprüfung oder Sozialversicherungsprüfung Stand halten.

Dies geschieht natürlich ohne Tricks und ohne faulen Zauber; alle Maßnahmen sind vollkommen legal. Der Aufwand liegt hier erst einmal in der Analyse - gemeinsam mit den Arbeitnehmern. Dann in der Bestimmung der entsprechenden Maßnahmen, und zum Schluß - ganz wichtig - in der Durchführung der beschlossenen Maßnahmen.

Grob gesagt, "konservativ geschätzt", kann man von der Jahreslohnsumme ca. 2 - 5 % sparen - ganz legal (nur für den Arbeitgeber)!

Es gibt jedoch auch Nachteile der Nettolohnoptimierung:

- evtl. Minderung von Sozialleistungen: Sozialleistungen (wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld) werden grds. vom beitragspflichtigen Entgelt berechnet --> durch die Nettolohnoptimierung können dem Arbeitnehmer hier unter Umständen Nachteile entstehen. Eine vernünftige Nettolohnoptimierung kann dies jedoch durch zusätzliche Versicherungen (z.B. Krankengeldversicherung) auffangen.

- Komplexität: Ein Entgeltbaustein muß zusätzlich zum geschuldeten Lohn gezahlt werden - können Arbeitsverträge im Sinne der Nettolohnoptimierung geändert werden - haben diese dann bei einer Sozialversicherungsprüfung oder Lohnsteuerprüfung bestand? Dies alles sind Fragen, die klar gestellt und beantwortet werden müssen. Es ist nicht ganz einfach, umfangreiche Änderungen wegen Optimierung des auszuzahlenden Nettolohns umzusetzen.

- Kontroll- und Überwachungsaufwand: Es muß ständig überwacht werden, ob die gewählte Optimierung, der gewählte Entgeltbaustein steuerlich und auch sozialversicherungsrechtlich noch dem aktuellen Gesetzgebungs- bzw. Rechtsprechungsstand entspricht.


Es rechnet sich in der Regel schon vom kleinsten Betrieb her - richtig interessant wird es ab ca. 30 Mitarbeitern aufwärts!

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, mailen Sie uns doch einfach!

Hier ein Möchtegern kritischer Artikel [21 KB] aus der Welt am Sonntag vom 04.09.2011, der aber m.E. am Kern vorbeigeht:

die gesamten Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung sind von der Politik geschaffen und gewollt - da darf man jetzt nicht von einem Abfluß von SV-Beiträgen jammern!!!!!!!!!!!

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