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Steuernachrichten


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Nachrichten von DATEV

Bescheinigung der Kommune für Steuerförderung von Gebäudeaufwendungen in Sanierungsgebieten nicht ausreichend

Nach einer Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts ist das Finanzamt bei der Gewährung einer Steuervergünstigung für Gebäudeaufwendungen in förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebieten nicht automatisch an eine entsprechende Bescheinigung der Kommune gebunden (Az. 8 K 1754/08).

Fristlose Kündigung unwirksam, wenn der Betriebsrat nicht vorher umfassend unterrichtet wurde

Laut LAG Schleswig-Holstein ist eine fristlose Kündigung wegen Diebstahls oder des Verdachts eines Diebstahls nur dann wirksam, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat nicht nur die von ihm festgestellten Fakten, sondern auch den Verlauf des Arbeitsverhältnisses und seine Interessenabwägung mitgeteilt hat (Az. 2 Sa 305/11).

Leichte Rezession im Euro-Währungsgebiet mit Anzeichen einer Stabilisierung

Die wirtschaftliche Erholung, die Ende 2011 unerwartet ins Stocken geraten ist, wird wohl nach einer Zwischenprognose der EU-Kommission auch in den ersten beiden Quartalen 2012 weiter auf sich warten lassen. In der zweiten Jahreshälfte soll sich dann jedoch wieder ein bescheidenes Wachstum einstellen.

Über 3.000 Arbeitgeber mit CGZP-Tarifverträgen werden überprüft

Der Deutsche Bundestag teilt mit, dass laut Bundesregierung von 3.100 Arbeitgebern mit Tarifverträgen der nicht tariffähigen "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen" (CGZP) bisher 613 Arbeitgeber abschließend überprüft worden seien. In 361 Fällen seien Beitragsbescheide mit Nachforderungen ergangen.

Empfehlungen zur GWB-Novelle

Der Deutsche Bundestag berichtet, dass sich die Monopolkommission für die Beibehaltung der Abwägungsklausel und der Ministererlaubnis im deutschen Kartellrecht ausgesprochen hat.

ifo Geschäftsklimaindex erneut gestiegen

Das ifo Geschäftsklima für die gewerbliche Wirtschaft Deutschlands hat sich im Februar verbessert. Die Unternehmen berichten häufiger als im Januar von einer guten Geschäftslage. Ihre Geschäftserwartungen sind das vierte Mal in Folge zuversichtlicher.

Benzinpreise auf Rekordhoch - BdSt fordert höhere Entfernungspauschale

Der Benzin- und Dieselpreis an den Tankstellen stiegen auf Rekordniveau. Nach Ansicht des BdSt würden die steuerlich berücksichtigten 30 Cent je Entfernungskilometer die tatsächlichen Kosten für den Weg zur Arbeit nicht mehr abdecken. Eine spürbare Anhebung der Entfernungspauschale sei deshalb überfällig.

Mehrarbeit - Vergütungserwartung

Bei Fehlen einer Vergütungsregelung verpflichtet § 612 Abs. 1 BGB den Arbeitgeber, geleistete Mehrarbeit zusätzlich zu vergüten, wenn diese den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Eine entsprechende objektive Vergütungserwartung ist regelmäßig gegeben, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht. So das BAG (Az. 5 AZR 765/10).

Keine Ablösung einzelvertraglicher Inbezugnahme durch (Haus-)Tarifvertrag

Laut BAG kann ein Tarifvertrag selbst bei beiderseitiger Tarifgebundenheit eine Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag nicht ablösen (Az. 4 AZR 24/10).

Bericht zu bewährten Praktiken zum Verwaltungslastenabbau

Die Hochrangige Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten ("Stoiber-Gruppe") hat einen Bericht mit bewährten Praktiken zur unbürokratischen Umsetzung von EU-Recht vorgelegt. Hauptziel des Berichts ist die Unterstützung beim Verwaltungslastenabbau und das Aufzeigen von Lösungsvorschlägen auf Basis von Best-practice-Beispielen.

aktuelle Steuernachrichten aus dem Haufe Verlag

BFH: Alle am 22.2.2012 veröffentlichten Entscheidungen im Überblick

Am 22.2.2012 hat der BFH fünf Entscheidungen zur Veröffentlichung frei gegeben.

Neuregelung ab 2012: Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen

Die gesetzliche Verpflichtung, Steuerdaten elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln, ist erheblich erweitert worden. Waren bisher nur Unternehmer und Arbeitgeber verpflichtet, ihre Steueranmeldungen elektronisch zu übermitteln, müssen ab dem Besteuerungsjahr 2011 auch viele Jahressteuererklärungen elektronisch abgegeben werden.

Eingetragene Lebenspartnerschaften: Steuerklassenwahl wie bei Ehegatten - vorläufig (FG)

Bei eingetragenen Lebenspartnern ist der Lohnsteuerabzug vorläufig wie bei Ehegatten vorzunehmen.Dies folgt aus dem Beschluss des 1. Senats des FG Bremen vom 13.2.2012.

Steuerpflicht der Vorteilsgewährung durch Dritte (FG)

Verbilligte Versicherungstarife durch einen Dritten sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Vorteilsgewährung und der Arbeitsleistung besteht bzw. wenn die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Preisvorteile Gegenstand des Arbeitsvertrags ist. Der Arbeitgeber ist zum Lohnsteuerabzug verpflichtet, wenn er Kenntnis von der konkreten Erbringung der Preisvorteile durch Dritte hat oder wenn er diese hätte erkennen können.

Internationalisierung im Mittelstand

Expansion ins Ausland ist nicht mehr nur ein Thema für Großkonzerne, sondern auch für den Mittelstand. Unser Top-Thema gibt einen Überblick darüber, was aus steuerlicher Sicht zu beachten ist.

Ausländische Unternehmer: Unternehmerbescheinigung gilt 1 Jahr ab Ausstellung (FG)

Ausländische Unternehmer mussten ihre Unternehmereigenschaft bis 2009 über eine sog. Unternehmerbescheinigung nachweisen, um eine Vorsteuervergütung zu erlangen. Das FG Köln urteilte, dass diese Bescheinigung nur ein Jahr ab Ausstellung gültig ist ? und nicht für bereits vorangegangene Vergütungszeiträume gilt.

Übersicht über die Zahlen zur Lohnsteuer 2012 (BMF)

In einer tabellarischen Übersicht hat das BMF die wichtigsten ab 1.1.2012 geltenden Zahlen zur Lohnsteuer zusammengestellt.

Zinsen Aktuell

In dieser Tabelle haben wir für Sie die wichtigsten Zinssätze zusammengestellt. Die Tabelle wird monatlich aktualisiert.

PartG mbB: BStBK begrüßt Gesetzentwurf

Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt die geplanten Änderungen des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG).

Kanzleimakler Jost AG gibt Geschäftszahlen 2011 bekannt

Die Jost AG legt die Zahlen für das Geschäftsjahr 2011 vor. Das Unternehmen erzielte einen Umsatz von 1,21 Mio. Euro.

Nachrichten aus dem Bundesfinanzministerium

1) Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten und Gebietskörperschaften (Aktuelle Ergebnisse)

Die Steuereinnahmen am aktuellen Rand finden Sie hier als Pdf Dokumente zum Download.

Übersicht über die Zahlen zur Lohnsteuer 2012

In einer tabellarischen Übersicht sind die wichtigsten ab 1. Januar 2012 geltenden Zahlen des Lohnsteuer zusammengestellt.

Kfz-Steuer für Wohnmobile

 

Gewinnermittlung bei Betrieben gewerblicher Art; Auswirkung der Doppik auf das Wahlrecht nach § 4 Absatz 3 EStG

Hierzu: BMF-Schreiben vom 9. Februar 2012.

Umsatzsteuer-Umrechnungskurse - Gesamtübersicht für das Jahr 2011

Hierzu: BMF-Schreiben vom 7. Februar 2012.

Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung für 2012

In letzter Zeit ist häufiger die Frage an das Bundesministerium der Finanzen herangetragen worden, ob in der Lohnsteuerbescheinigung für 2012 auch Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bei pflichtversicherten Arbeitnehmern auszuweisen sind, soweit diese für Kurzarbeitergeld gezahlt wurden.

Grünbuch der Deutsch-Französischen Zusammenarbeit über Konvergenzpunkte bei der Unternehmensbesteuerung

Mit dem Grünbuch wird erstmals eine systematische Studie vorgelegt, die die deutsche und französische Unternehmensbesteuerung zum Gegenstand hat und konkrete Vorschläge für eine Konvergenz der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlagen und Körperschaftsteuersätze zur Diskussion stellt.

Umsatzsteuer; Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 UStG); Änderungen der §§ 9 bis 11, 13 und 17 UStDV durch die Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

Hierzu: BMF-Schreiben vom 6. Februar 2012.

Umsatzsteuer; Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG) - Änderungen der §§ 17a, 17b und 17c UStDV durch die Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

Hierzu: BMF-Schreiben vom 6. Februar 2012.

Umsatzsteuer-Anwendungserlass - konsolidierte Fassung (Stand 6. Februar 2012)

Aufgrund der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 - UStR 2008) vom 6. Oktober 2010 (Bundesanzeiger Nr. 165 vom 29. Oktober 2010, BStBl I S. 769) werden die UStR 2008 mit Wirkung vom 1. November 2010 aufgehoben. An ihre Stelle tritt der - zeitlich nicht befristete - Umsatzsteuer-Anwendungserlass.



Erhöhte Hundesteuer für Rottweiler zulässig

OVG Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 19.10.2010 zum Urteil 14 A 1847/09 u. a. vom 19.10.2010

Dies hat der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen heute in mehreren Verfahren entschieden.

Die in Issum und Oer-Erkenschwick wohnenden Kläger hatten sich als Hundehalter gegen die erhöhte Besteuerung ihrer Rottweiler nach der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung gewandt. Zur Begründung seiner Entscheidungen hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt: Der Satzungsgeber habe von einer abstrakten Gefährlichkeit des Hundetyps Rottweiler ausgehen dürfen. Angesichts des in Nordrhein-Westfalen vorhandenen statistischen Materials über Beißvorfälle hätten die betreffenden Gemeinden auch von einer höheren Besteuerung der Hunderassen Schäferhund und Dobermann absehen dürfen, obwohl der Rottweiler ebenfalls zu den gängigen Gebrauchshunderassen zähle. Die vorstehenden Überlegungen rechtfertigten aus Lenkungszwecken eine erhöhte Besteuerung, um den Bestand von Rottweilern im Gemeindegebiet zu verringern.

Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht möglich.


Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 30. Juni 2010 VI R 45/09 entschieden, dass Aufwendungen eines Polizeihundeführers für den ihm anvertrauten Diensthund keine nicht abziehbaren Aufwendungen der privaten Lebensführung, sondern in vollem Umfang Werbungskosten sind.
Der klagende Polizist führte einen landeseigenen Schutz- und Sprengstoffspürhund, den er selbst ausgebildet hatte. Zu seinen Pflichten gehörte auch die Versorgung des Hundes außerhalb der Dienstzeit. Hierfür erhielt der Polizist einen jährlichen Futterkostenzuschuss in Höhe von 792 €; außerdem wurde ihm täglich eine Stunde Dienstzeit angerechnet. Die private Nutzung des Hundes war dem Kläger untersagt. In seiner Einkommensteuererklärung machte der Kläger erfolglos Aufwendungen für den Diensthund in Höhe von rd. 3.400 € als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Das Finanzgericht gab der Klage in Höhe eines Betrags von ca. 2.400 € statt.
Der BFH bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Der Hund sei als Arbeitsmittel des Polizisten anzusehen, so dass die Kosten seiner Pflege als Werbungskosten berücksichtigt werden müssten. Auch wenn ein besonderes persönliches Verhältnis zwischen Diensthundeführer und Diensthund bestehe und das Tier -wie bei anderen Hundehaltern auch- am privaten Leben des Klägers teilhabe, seien die Aufwendungen des Klägers für den Diensthund anders als bei einer privat veranlassten Hundehaltung keine steuerunerheblichen Kosten der privaten Lebensführung. Schließlich betreue und versorge der Diensthundeführer den Hund außerhalb der Dienstzeit nicht aus privaten sondern aus dienstlichen Gründen. Ein privates Interesse des Polizisten an der Hundehaltung stehe dieser Beurteilung ebenso wenig entgegen, wie der Umstand, dass er diese dienstliche Aufgabe in der Freizeit und unter Aufwendung eigener finanzieller Mittel erfülle.
Quelle: Bundesfinanzhof, Pressemitteilung Nr. 85 vom 06. Oktober 2010


Keine Steuerfreiheit für Haltung eines "Geflügelwachhundes"

Pressetext:

Ein zum Schutze von Freilandgeflügel gehaltener Hund ist zur Einkommenserzielung für den Betrieb nicht notwendig, sodass seine Haltung nicht von der Steuerpflicht befreit ist. Dies hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 20. Mai 2010 entschieden und hat damit an ein Urteil vom Oktober 2009 angeknüpft, mit dem die Klage eines Betreibers einer Galloway-Rinderzucht auf Steuerfreiheit für die Haltung eines Hundes abgewiesen worden war (vgl. Pressemitteilung 19/2009 des Gerichts vom 12.10.2009).
Dem jetzt entschiedenen Verfahren lag die Klage eines Halters eines American Staffordshire Terriers zugrunde, der sich darauf berief, den Hund zum Schutze seiner auf Freiland gehaltenen 90 Hühnern vor Füchsen und Mardern zu benötigen.
Die für die Steuerfreiheit erforderliche Notwendigkeit der Hundehaltung für den Betrieb sahen die Richter der 2. Kammer jedoch nicht als gegeben. Die Geflügelzucht des Klägers könne ohne weiteres auch ohne die Haltung eines Hundes betrieben werden. Der Einwand, dass die zum Schutze vor Füchsen und Mardern errichteten Zäune keinen so effektiven Schutz böten wie der Hund, begründe zwar dessen Nützlichkeit, nicht jedoch die betriebliche Notwendigkeit seiner Haltung. Insoweit bestehe nämlich durchaus auch die Möglichkeit zur Errichtung effektiverer Zaunanlagen, die der Kläger als Halter eines Kampfhundes ohnehin vorzuhalten habe.
Gegen die Entscheidung können die Beteiligten innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
VG Trier, Urteil vom 20. Mai 2010 - 2 K 58/10 TR -.

Köster, Dr. Bernd
Aufsatz vom 01.04.20050855390
Die Besteuerung der Hundehaltung im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs

Kurzfassung:

Die Abgrenzung von erwerbswirtschaftlicher und privater Hundehaltung im Hinblick auf die Besteuerung ist vor allem bei landwirtschaftlichen Betrieben schwierig.
Grund für die Diskussion um die Hundesteuerpflicht bei Landwirten sei die Tatsache, dass die der Einkommenserzielung dienende Hundehaltung im Gegensatz zur privaten von der örtlichen Aufwandsteuer nicht erfasst sei.
Im Hinblick auf die bisher entgegengesetzen Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit sei die nunmehr Rechtssicherheit schaffende Entscheidung des OVG NRW zu begrüßen. So sei eine Besteuerung der Hundehaltung dann nicht ausgeschlossen, wenn die Hundehaltung neben der betrieblichen Verwendung auch privaten Zwecken diene. Schwierigkeiten habe es bislang vor allem bereitet, eine auch im Hinblick auf die Verwaltungspraktikabilität vertretbare Lösung zu finden. Denn eine Abgrenzung zwischen privater und damit steuerpflichtiger Hundehaltung und einer solchen zum Einsatz für Erwerbszwecke sei im Einzelfall nur mit erheblichem Aufwand möglich. Eine detaillierte Überprüfung über den Schwerpunkt der Nutzung des Hundes vor Ort drohe durch den damit verbundenen Aufwand das Steueraufkommen aufzuzehren. Zum Nachweis der tatsächlichen erwerbswirtschaftlichen Nutzung des Hundes sei daher von Landwirten ein substantiierter Vortrag zu erwarten. So könne z.B. bei der Verwendung des Tieres als Hütehund eine "Befreiung" von der Steuerpflicht angenommen werden.


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